Berufsschule
(besondere Bildungsgänge, Teilzeitform)

Der nachfolgende Text ist ein Auszug der "Verordnung über Besondere Bildungsgänge an beruflichen Schulen vom 01. August 1997". Auslassungen wurden durch "[...]" kenntlich gemacht.

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Aufgaben und Ziele

  • Besondere Bildungsgänge sind Bestandteil der Berufsschule. Sie richten sich an Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder ohne Hauptschulabschluss. Besondere Bildungsgänge bereiten auf eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit vor oder qualifizieren für einen Beruf.
  • In den Besonderen Bildungsgängen sollen Jugendliche so weit gefördert werden, dass sie ihre beruflichen Neigungen und Fähigkeiten besser erkennen. Die Schwerkpunkte der Förderung liegen im Bereich der Berufsorientierung, der Berufsfindung, des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens sowie der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung. Dabei soll auch die Entwicklung und Erweiterung der Sprachkompetenzen in der deutschen Sprache gefördert werden. Dies gilt insbesondere für zugewanderte Jugendliche mit Sprachdefiziten. [...]
  • Im Sinne von ganzheitlichen und handlungsorientierten Lern- und Arbeitsprozessen soll diesen Jugendlichen ein breites Angebot an produktorientierten Projekten den Übergang in eine Berufsausbildung, in weiterführende Bildungsgänge bzw. in ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis erleichtern. Soweit wie möglich sollen sie befähigt werden, ihre eigenen Fähigkeiten und Berufschancen zu erkennen und ihre Zukunftsmöglichkeiten aktiv mitzugestalten.

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