An der Fachschule für Sozialpädagogik können Sie eine Ausbildung zur Staatlich anerkannten ErzieherIn absolvieren.
ErzieherInnen betreuen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Säuglinge,
Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung in
sozialpädagogischen Einrichtungen: Krippen, Krabbelstuben,
Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen.
Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik
-
Allgemeinbildung
Mittlerer Abschluss
(Abschlusszeugnis der Realschule oder Abschlusszeugnis der Zweijährigen
Berufsfachschule in Hessen oder Zeugnis der Fachschulreife oder
Versetzungszeugnis nach Klasse 11 einer gymnasialen Oberstufe oder ein
als gleichwertig vom Staatlichen Schulamt anerkanntes Zeugnis.)
-
Berufliche Erfahrung
Berufsabschluss als Staatlich geprüfte SozialassistentIn (Ausbildung
dazu auch an der Wingertschule möglich) oder Abschluss einer sozialen
oder sozialpädagogischen oder pflegerischen oder rehabilitativen
Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder erfolgreiche
Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer
gleichwertigen beruflichen Vorbildung (Berufstätigkeit von mindestens
drei Jahren und sozialpädagogische Erfahrungen, z.B. erzieherische oder
pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zu zwei Jahren). Über diese
Möglichkeit, als SeiteneinsteigerIn eine Ausbildung zur ErzieherIn zu
beginnen, informieren wir gerne in einem Gespräch.
Anmeldung
Bewerbungstermin zur Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist der 15. Februar des Aufnahmejahres (
Anmeldeformular).
Nach diesem Termin werden weitere Bewerbungen entgegengenommen und in
einer Warteliste geführt, wenn zu erwarten ist, dass nach Abschluss des
Aufnahmeverfahrens noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Liegen zum 15. Februar mehr Bewerbungen vor, als Ausbildungsplätze zur
Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Nähere
Erklärungen erfolgen mit der Einladung zum Auswahlverfahren.
Dem Aufnahmeantrag an die Wingertschule sind folgende Nachweise beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild
- Zeugnis des allgemeinbildenden Schulabschlusses (Hochschulreife, Fachhochschulreife, Mittlerer Abschluss) in beglaubigter Kopie
- Nachweis
der beruflichen Erfahrung in beglaubigter Kopie im oben dargestellten
Umfang, gegebenenfalls ist eine Zwischenbescheinigung vorzulegen, aus
der hervorgeht, dass die noch fehlende Berufserfahrung bis zum Beginn
der Ausbildung erworben wird
- eine schriftliche Erklärung
darüber, ob bereits eine Fachschule für Sozialpädagogik besucht oder an
einem Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialpädagogik
teilgenommen wurde
- Der Nachweis über die gesundheitliche
Eignung muss frühestens zwei Monate vor Schulbeginn, spätestens bei der
Einschulung vorgelegt werden. Erteilte Aufnahmezusagen gelten unter dem
Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung.
Die Anmeldeformulare können unter folgender Website-Adresse abgerufen
und ausgedruckt werden: www.wingertschule.de. Wir bitten Sie,
die Anmeldung und die dazu gehörigen Unterlagen auf postalischem Weg an
die Wingertschule zu senden.
Angebot einer Teilzeitklasse an der Fachschule für Sozialpädagogik
Ab dem 01.08. 2011 bietet die Fachschule für Sozialpädagogik wieder die Ausbildung in Form einer Teilzeitklasse an. Träger der Teilzeitklasse ist der FAB e. V..
Die Teilzeitausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in dauert zweieinhalb bis drei Jahre.
Die Teilnehmer/innen werden in diesem Zeitraum pro Woche drei Tage in der Praxis (pädagogische Einrichtung) und zwei Tage schulisch ausgebildet.
Voraussetzungsbedingungen:
- Mittlere Reife
- Nachweis über eine dreijährige Berufstätigkeit
- Familientätigkeiten, Studienleistungen,
Zivildienst, FSJ, Au-pair-Zeiten u.s.w. können
anteilig angerechnet werden.
- Teilnahme an einer Feststellungsprüfung über
sozialpädagogische Erfahrungen
- gesundheitliche Eignung
Bewerbungen richten Sie bitte ab sofort an die Wingertschule (siehe Kontakt).
Ablauf der Ausbildung
A. Die Ausbildung im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt (1. und 2. Ausbildungsjahr)
...erfolgt
an der Wingertschule in Form einer fachtheoretischen Ausbildung und
wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Außerdem wird in
jedem dieser beiden Ausbildungsjahre ein sechswöchiges Blockpraktikum
in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert.
Stundentafel für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt:
| Lernbereiche und Fächer |
Unterrichtsstunden |
| (40 Unterrichtstunden entsprechen einer Unterrichtsstunde pro Woche) |
1. Abschnitt |
2. Abschnitt |
Gesamt |
| Gesellschaft und Kultur |
| Deutsch |
80 |
80 |
160 |
| Englisch |
80 |
80 |
160 |
| Soziologie / Politik |
80 |
80 |
160 |
| Religion, Religionspädagogik / Ethik |
- |
80 |
80 |
| Sozialpädagogische Theorien und sozialpädagogische Praxis |
| Sozialpädagogische Grundlagen (SPG) |
240 |
160 |
400 |
| Sozialpädagogische Konzepte und Strategien (SPK) |
80 |
80 |
160 |
| Ökologie / Umwelt- und Gesundheitspädagogik |
40 |
40 |
80 |
| Grundlagen der Behindertenpädagogik |
80 |
- |
80
|
Grundlagen der Erziehungshilfe
|
80 |
-
|
80
|
| Religionspädagogik, Religion / Ethik |
80 |
- |
80 |
| Recht / Organisation / Verwaltung |
80 |
80 |
160 |
| Medien sozialpädagogischen Handelns |
| AV-Medien |
480 Stunden Grundbildung, in jedem Bereich mindestens 60 Stunden |
320 Stunden Medienprojekt
|
Insgesamt 800 Stunden |
| Bewegung |
| Gestaltung |
| Kinder- und Jugendliteratur |
| Musik |
| Spiel |
| Sozialpädagogisches Handeln |
| Sozialpädagogische Praxis |
Begleit- oder Blockpraktika |
460 * |
Wahlpflichtfächer: (2 nach Wahl)
Sozialpädagogische Arbeit mit Kindern
Sozialpädagogische Arbeit im
außerschulischen Bereich
Sozialpädagogische Arbeit in der
Erziehungshilfe
Sozialpädagogische Arbeit mit
Menschen mit Behinderungen
Sozialpädagogische Arbeit im
interkulturellen Bereich
|
- |
je 120 |
240 |
| Wahlfächer zur Ergänzung und Vertiefung |
80 |
80 |
160 |
Wir erwarten von den Studierenden an der Fachschule für Sozialpädagogik:
- Engagement,
- ein hohes Maß an Selbstständigkeit,
- Eigeninitiative und Bereitschaft zum selbstbestimmten Lernen,
- Verantwortungsbewusstsein,
- Bereitschaft zur Selbstreflexion,
- Interesse an Menschen,
- Lust zur Arbeit im Team.
Wir bieten:
- Regelmäßige und individuelle Ausbildungsbegleitung und -beratung.
B. Das einjährige Berufspraktikum
Die erfolgreich abgelegte
theoretische Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes ist die
Voraussetzung für die Zulassung zum dritten Ausbildungsabschnitt, dem
einjährigen Berufspraktikum. Das in einer sozialpädagogischen
Einrichtung zu absolvierende Berufspraktikum wird fachlich angeleitet.
Während des Berufspraktikums besuchen Sie alle zwei Wochen die
Wingertschule für je einen Unterrichtstag (acht Unterrichtsstunden).
Zum Abschluss des Berufspraktikums findet die Methodische Prüfung
statt, in der die Arbeit im Berufspraktikum thematisiert wird. Nach
erfolgreichem Bestehen erhalten Sie die Staatliche Anerkennung als
Erzieherin/Erzieher.
Fachhochschulreife
Die bundesweit gültige Studienberechtigung für alle Fachrichtungen an
Fachhochschulen kann durch den erfolgreichen Besuch eines Zusatzkurses
in Mathematik in den beiden ersten Ausbildungsjahren erworben werden.
Verordnung über die Ausbildung und die
Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen vom
12.2.1999 (Abl. S. 240) in der Fassung vom 27.1.2003 mit den
Richtlinien für das Berufspraktikum (Dritter Ausbildungsabschnitt).
Lehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik
Ausbildungskosten/Ausbildungsförderung
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik ist kostenlos,
Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen gestellt.
Lediglich für Verbrauchsmaterialien ist ein kleiner Kostenbeitrag zu
entrichten.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während der ersten beiden
Ausbildungsabschnitte kommen z.B. Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (Amt für
Ausbildungsförderung) oder als Umschulung (Förderung durch das
Arbeitsamt) in Betracht.
Nähere Informationen darüber können an der Wingertschule erteilt, beim Arbeitsamt erfragt oder im Internet unter
www.bafoeg-rechner.de abgerufen werden.