Fachschule für Sozialpädagogik

An der Fachschule für Sozialpädagogik können Sie eine Ausbildung zur Staatlich anerkannten ErzieherIn absolvieren.
ErzieherInnen betreuen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung in sozialpädagogischen Einrichtungen: Krippen, Krabbelstuben, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen.

Besonderheiten (Alleinstellungsmerkmale)

Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik

  1. Allgemeinbildung
    Mittlerer Abschluss (Abschlusszeugnis der Realschule oder Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule in Hessen oder Zeugnis der Fachschulreife oder Versetzungszeugnis nach Klasse 11 einer gymnasialen Oberstufe oder ein als gleichwertig vom Staatlichen Schulamt anerkanntes Zeugnis.)
  2. Berufliche Erfahrung
    Berufsabschluss als Staatlich geprüfte SozialassistentIn (Ausbildung dazu auch an der Wingertschule möglich) oder Abschluss einer sozialen oder sozialpädagogischen oder pflegerischen oder rehabilitativen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung (Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren und sozialpädagogische Erfahrungen, z.B. erzieherische oder pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zu zwei Jahren). Über diese Möglichkeit, als SeiteneinsteigerIn eine Ausbildung zur ErzieherIn zu beginnen, informieren wir gerne in einem Gespräch.

Anmeldung

Bewerbungstermin zur Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist der 15. Februar des Aufnahmejahres (Anmeldeformular).
Nach diesem Termin werden weitere Bewerbungen entgegengenommen und in einer Warteliste geführt, wenn zu erwarten ist, dass nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Liegen zum 15. Februar mehr Bewerbungen vor, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Nähere Erklärungen erfolgen mit der Einladung zum Auswahlverfahren.

Dem Aufnahmeantrag an die Wingertschule sind folgende Nachweise beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Zeugnis des allgemeinbildenden Schulabschlusses (Hochschulreife, Fachhochschulreife, Mittlerer Abschluss) in beglaubigter Kopie
  • Nachweis der beruflichen Erfahrung in beglaubigter Kopie im oben dargestellten Umfang, gegebenenfalls ist eine Zwischenbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die noch fehlende Berufserfahrung bis zum Beginn der Ausbildung erworben wird
  • eine schriftliche Erklärung darüber, ob bereits eine Fachschule für Sozialpädagogik besucht oder an einem Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialpädagogik teilgenommen wurde
  • Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung muss frühestens zwei Monate vor Schulbeginn, spätestens bei der Einschulung vorgelegt werden. Erteilte Aufnahmezusagen gelten unter dem Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung.

Die Anmeldeformulare können unter folgender Website-Adresse abgerufen und ausgedruckt werden: www.wingertschule.de. Wir bitten Sie, die Anmeldung und die dazu gehörigen Unterlagen auf postalischem Weg an die Wingertschule zu senden.

Angebot einer Teilzeitklasse an der Fachschule für Sozialpädagogik

Ab dem 01.08. 2011 bietet die Fachschule für Sozialpädagogik wieder die Ausbildung in Form einer Teilzeitklasse an. Träger der Teilzeitklasse ist der FAB e. V..
Die Teilzeitausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in dauert zweieinhalb bis drei Jahre.
Die Teilnehmer/innen werden in diesem Zeitraum pro Woche drei Tage in der Praxis (pädagogische Einrichtung) und zwei Tage schulisch ausgebildet.

Voraussetzungsbedingungen:

  • Mittlere Reife
  • Nachweis über eine dreijährige Berufstätigkeit
  • Familientätigkeiten, Studienleistungen, Zivildienst, FSJ, Au-pair-Zeiten u.s.w. können anteilig angerechnet werden.
  • Teilnahme an einer Feststellungsprüfung über sozialpädagogische Erfahrungen
  • gesundheitliche Eignung

Bewerbungen richten Sie bitte ab sofort an die Wingertschule (siehe Kontakt).

Ablauf der Ausbildung

A. Die Ausbildung im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt (1. und 2. Ausbildungsjahr)

...erfolgt an der Wingertschule in Form einer fachtheoretischen Ausbildung und wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Außerdem wird in jedem dieser beiden Ausbildungsjahre ein sechswöchiges Blockpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert.

Stundentafel für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt:

Lernbereiche und Fächer Unterrichtsstunden
(40 Unterrichtstunden entsprechen einer Unterrichtsstunde pro Woche) 1. Abschnitt 2. Abschnitt Gesamt
Gesellschaft und Kultur
Deutsch 80 80 160
Englisch 80 80 160
Soziologie / Politik 80 80 160
Religion, Religionspädagogik / Ethik - 80 80
Sozialpädagogische Theorien und sozialpädagogische Praxis
Sozialpädagogische Grundlagen (SPG) 240 160 400
Sozialpädagogische Konzepte und Strategien (SPK) 80 80 160
Ökologie / Umwelt- und Gesundheitspädagogik 40 40 80
Grundlagen der Behindertenpädagogik 80 - 80
Grundlagen der Erziehungshilfe
80 -
80
Religionspädagogik, Religion / Ethik 80 - 80
Recht / Organisation / Verwaltung 80 80 160
Medien sozialpädagogischen Handelns
AV-Medien 480 Stunden Grundbildung, in jedem Bereich mindestens 60 Stunden 320 Stunden Medienprojekt Insgesamt 800 Stunden
Bewegung
Gestaltung
Kinder- und Jugendliteratur
Musik
Spiel
Sozialpädagogisches Handeln
Sozialpädagogische Praxis Begleit- oder Blockpraktika 460 *
Wahlpflichtfächer: (2 nach Wahl)
Sozialpädagogische Arbeit mit Kindern
Sozialpädagogische Arbeit im
 außerschulischen Bereich
Sozialpädagogische Arbeit in der
 Erziehungshilfe
Sozialpädagogische Arbeit mit
 Menschen mit Behinderungen
Sozialpädagogische Arbeit im
 interkulturellen Bereich
- je 120 240
Wahlfächer zur Ergänzung und Vertiefung 80 80 160

Wir erwarten von den Studierenden an der Fachschule für Sozialpädagogik:

  • Engagement,
  • ein hohes Maß an Selbstständigkeit,
  • Eigeninitiative und Bereitschaft zum selbstbestimmten Lernen,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Bereitschaft zur Selbstreflexion,
  • Interesse an Menschen,
  • Lust zur Arbeit im Team.

Wir bieten:

  • Regelmäßige und individuelle Ausbildungsbegleitung und -beratung.

B. Das einjährige Berufspraktikum

Die erfolgreich abgelegte theoretische Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes ist die Voraussetzung für die Zulassung zum dritten Ausbildungsabschnitt, dem einjährigen Berufspraktikum. Das in einer sozialpädagogischen Einrichtung zu absolvierende Berufspraktikum wird fachlich angeleitet.
Während des Berufspraktikums besuchen Sie alle zwei Wochen die Wingertschule für je einen Unterrichtstag (acht Unterrichtsstunden).
Zum Abschluss des Berufspraktikums findet die Methodische Prüfung statt, in der die Arbeit im Berufspraktikum thematisiert wird. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie die Staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher.

Fachhochschulreife

Die bundesweit gültige Studienberechtigung für alle Fachrichtungen an Fachhochschulen kann durch den erfolgreichen Besuch eines Zusatzkurses in Mathematik in den beiden ersten Ausbildungsjahren erworben werden.

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen vom 12.2.1999 (Abl. S. 240) in der Fassung vom 27.1.2003 mit den Richtlinien für das Berufspraktikum (Dritter Ausbildungsabschnitt).

Lehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik

Ausbildungskosten/Ausbildungsförderung

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik ist kostenlos, Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen gestellt. Lediglich für Verbrauchsmaterialien ist ein kleiner Kostenbeitrag zu entrichten.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte kommen z.B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (Amt für Ausbildungsförderung) oder als Umschulung (Förderung durch das Arbeitsamt) in Betracht.
Nähere Informationen darüber können an der Wingertschule erteilt, beim Arbeitsamt erfragt oder im Internet unter www.bafoeg-rechner.de abgerufen werden.